Hiervon sind leider auch wir nicht befreit. Das Gesetz ist hier eindeutig: Es zählt ausschließlich der Ort der „Verwendung“. Dies ist bei einer Webseite eines deutschen Unternehmens immer Deutschland, selbst wenn Ihr Webdesigner oder gar Ihr Webhoster sich im Ausland befindet und somit alle Daten und Dienstleistungen physisch in Deutschland NICHT existieren bzw. ausgeführt wurden.
Aus diesem Grund trennen wir unsere Rechnungen strikt nach künstlerischen Dienstleistungen wie Design, Grafik, Bild, Audio und Video, sowie programmier-technische und beratende Dienstleistungen.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe ist seit 2000 einheitlich für alle betroffene Branchen und liegt immerhin bei knapp 5 Prozent aus allen Nettoentgelten. Bitte bedenken Sie dies unbedingt und bestehen Sie ggf. auch bei Ihren Dienstleistern auf gesonderte Abrechnungen.
Achtung Falle!!!
Falls in Ihrem Unternehmen die Künstler-Sozialkasse, aus welchen Gründen auch immer noch nicht vorstellig wurde: Die Künstlersozialabgabe wird mindestens bis zum Jahr 2000 rückwirkend fällig, unter Umständen auch noch für den Zeitraum des letzten Jahrtausends, da die Künstler-Sozialkasse bereits seit 1983 besteht!
Die Künstler-Sozialkasse selbst und insbesondere die damit verbundenen Eintreibungs-Methoden sind höchst umstritten und auch teilweise fragwürdig. So untersteht diese, eindeutig den gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland zugehörige Versicherung einer gesonderten Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn.