Liebe Leser,

anbei erhalten sie den zweiten Newsletter von meinem neuen Unternehmen AH-Webdesign N.V. aus Curaçao! Natürlich bediene ich zu 90% weiterhin meine Kundschaft aus Europa. Allerdings nehmen die hiesigen Kontakte zu und ich kann ihnen bald auch eine Webseite zum Thema Curaçao in meinen Referenzen präsentieren! Zwei Beiträge drehen sich um eine, wieder mal anstehende, Shop-Migration. Des Weiteren berichte ich über die neuen Online-Händler-Richtlinien, sowie einem wirklich unglaublich dreisten Fall von Diebstahl urheberrechtlichen Eigentums! Sollten sie kein Interesse haben diesen Newsletter weiter zu erhalten können sie durch einen einzigen Klick auf den Link „Abbestellen“ den zukünftigen Erhalt unterbinden!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und gute Geschäfte!

Ihr/euer Roman Arnold

WordPress-eCommerce-Plugin Woo Commerce

Ein zunächst von mir sehr kritisch betrachtetes WordPress-Plugin entwickelte sich recht schnell zu einer durchaus empfehlenswerten Alternative für einen langjährigen Kunden, der seit vielen Jahren das Open Source Produkt XT-Commerce einsetzte! Mittels diesem kostenlosen WordPress-Plugin ist es ohne größeren Programmier-Einsatz möglich einen kleinen bis mittelgroßen Online-Shop zu erstellen und zu betreiben. Auch viele Details wurden prima berücksichtigt, welche bei vergleichbaren Plugin- aber auch echten eCommerce-Lösungen eher vernachlässigt wurden. Insbesondere Artikel-Attribute können aufgrund vieler automatischer Funktionen, schnell und sinnvoll erstellt werden. Dies war einer der Hauptgründe nicht auf den neuen Veyton v4.1 (XT-Commerce-3-Nachfolger) zu setzen, da sich der Hersteller gerade in diesem Bereich eher noch verschlechtert hat, obwohl dies bereits in der Version 3.0.4 nur über ein Zusatz-Plugin halbwegs erträglich war. Sehr zu empfehlen ist das Plugin WooCommerce German Market, welches laut eigener Aussagen „Mehr Rechtssicherheit in einem deutschen Online-Shop“ verspricht. Meiner Meinung nach sind die 99,00 € gut angelegt, wenn man nicht selbst viele Stunden mit den rechtlichen Details verbringen möchte und vielleicht im juristischen Dickicht die eine oder andere Abmahnfalle nicht berücksichtigt! Bitte sehen sie sich dieses WordPress-eCommerce-Plugin selbst an: www.wordpress.org/plugins/woocommerce-de

Shop-Daten-Transfer mit Cart2Cart

Im Zusammenhang mit dem vorherigen Beitrag stellte sich auch wieder, wie bei jeder Shop-Migration, die Frage der Datenübernahme. Generell war man oft schon glücklich die Artikel- und Kundendaten in den neuen Shop übernehmen zu können. Nicht so bei Cart2Cart. Zu einem Preis, welcher definitiv nur den Bruchteil eines Angestellten beträgt, werden hier nicht nur die Artikel- und Kundendaten in den neuen Shop übernommen, sondern auch die Bestellungen, der Bestell-Status, Kategorien und Produkte. Auch Attribute werden übernommen, wobei hier wohl, von Fall zu Fall, ein wenig Nacharbeit gefragt ist. Die Produktbilder müssen natürlich neu eingepflegt werden, wobei hier aufgrund verschiedener Layouts und grundsätzlich unterschiedlichen Darstellungen der Produkte eine 1:1-Übernahme von Produktbildern im bestehenden Format nur in den seltensten Fällen (das Layout im neuen Shop wird identisch zu dem alten Shop „nachgebaut“) sinnvoll ist! Die ganze Prozedur findet online statt. Es sind lediglich jeweils zwei PHP-Scripte auf den alten sowie auf den neuen Shop-Server per FTP zu übertragen und einige wenige Einstellungen in der Onlinemaske vorzunehmen! Der Rest läuft dann sichtbar und vollautomatisch live ab! Das Ergebnis hat mich beeindruckt. Da es sich in dem konkret vorliegenden Kunden-Projekt um eine Migration von XT-Commerce 3.0.4 nach Woo Commerce handelte, bin ich mir sehr sicher, dass es bei weitaus gängigeren Shop-Systemen genau so problemlos funktioniert. Zur Auswahl steht so gut wie jedes Shop-System zur Verfügung, sowohl als Ausgangs- wie auch als Ziel-Shop! Bitte sehen sie sich diesen Top-Anbieter selbst an und erstellen einen kostenlosen Demo-Daten-Transfer. Dies wird auch ihre letzte Zweifel beseitigen: www.shopping-cart-migration.com

Vor-Vorwahl-Rufnummern für Handy auf den niederländischen Antillen

Anbei habe ich Ihnen eine Liste von Vor-Vorwahl-Rufnummern erstellt, über welche sie mich für ca. 11 Cent pro Minute kostengünstig und vor Allem, insbesondere bei Notfällen, sofort erreichen können! Die Zeitverschiebung von 6 Stunden sollten sie natürlich auch hierbei berücksichtigen. Somit bin ich vor 14:00 Uhr MEZ nicht erreichbar:

  • 01012
  • 010012
  • 010088
  • 01060
  • 01069
  • 01097

AH-Webdesign-Intern

Die erste Webseite zum Thema Curaçao ist fast fertig gestellt. Dazu werde ich ausführlich in den nächsten AH-News berichten. Mit viel Bild-Material und interessanten Informationen wird diese Webseite sichtlich nicht nur dem Curaçao-Interessierten eine kurzweilige Unterhaltung wie auch den gewünschten Mehrwert bieten! Lernen sie mehr kennen vom einzigartigen Flair, den man so sicher nicht auf einer Insel in der Karibik vermuten würde!

eCommerce: Neue Händler-Richtlinien bei Retouren

Ab dem 13. Juni 2014 dürfen Online-Händler die Rücksendekosten für bestellte Produkte immer auf den Kunden abwälzen – unabhängig vom Kaufpreis der Waren. Bislang galt das nur für Waren unter 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Allerdings kann jeder Händler selbst entscheiden, ob er davon Gebrauch macht oder nicht. Viele Global Player haben nämlich im Vorfeld angekündigt, dass sie ihren Kunden weiterhin kostenlose Retouren anbieten! Somit könnte eine Umsetzung dieser europäischen Verbraucherrechterichtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) auch den einen oder anderen Kunden vergraulen. Hatte man in der Vergangenheit allerdings, mitunter branchenbedingt, eine hohe Retourenrate, könnte dies, für den einen oder anderen Online-Händler, sicherlich eine gute Alternative darstellen. Die beseitigte 40-Euro-Regelung hat nämlich vielen kleinen Händlern, im wahrsten Sinne des Wortes, das Genick gebrochen! Nach einer Umfrage der Universität Regensburg gaben 86 Prozent der kleineren Online-Shop-Betreiber an, von dieser neuen EU-Richtlinie Gebrauch zu machen!

Wenn Firmen sich bei den Kreativen bedienen: Dreister Bilderklau

Es geht hier um Bilderklau im relativ großen Stil. Noch drei Nummern schärfer wird das Ganze, wenn man dann mal genauer hinschaut, wer denn die Bilder geklaut hat.

Einer Bloggerin fiel auf, dass von ihr ein Bild auf einer Facebook-Seite verwendet wurde, ohne sie zu fragen. Darauf aufmerksam wurde sie zufällig, weil jemand sie in den Kommentaren verlinkt hat. Das ist jetzt erst mal nicht so ungewöhnlich, weil es leider ständig passiert. Bei Privatpersonen drücken Blogger zähneknirschend meist noch ein Auge zu und mit der Löschung des Bildes ist es dann erledigt. Der vorliegende Fall verhält sich allerdings etwas anders. Denn es geht um ein Bild, welches auf der Seite „Wohnidee“ hochgeladen wurde:

Wohnidee ist eine Zeitschrift, die man käuflich erwerben kann, zum Thema “Deko”. Es gibt eine angeschlossene Website und die Facebook-Seite dazu, um das Ding zu bewerben. Die Zeitschrift selbst gehört zur Bauer Media Group, ein nach eigenen Angaben führendes Medienhaus, welches global agiert. Kerngeschäft sind Print-Zeitschriften.

Einige Zahlen zu dem betroffenen Unternehmen:
Der Umsatz der Bauer Media Group betrug im Jahr 2012 satte 2.175 Millionen Euro.
Die Zeitschrift Wohnidee erreicht knappe 700.000 Menschen und hat eine garantiert verkaufte Auflage von 150.000 Exemplaren (Angaben aus den Mediadaten der Bauer Advertising KG).
Möchte man in der Zeitschrift eine Anzeige unterbringen, muss man mit Kosten von 10.428,- Euro für 1/3 Seite bis hin zu 26.675,- Euro für die 4. Umschlagsseite rechnen.

Es gibt bei Bauer Media noch diverse andere Zeitschriften im Bereich „Lifestyle“, so dass man als nicht involvierter Mensch erst mal davon ausgeht, dort sollte mehr als genug Bildmaterial vorhanden sein bzw. auch mehr als genug Grafiker und Fotografen, um es im Zweifel erstellen zu können.

Darüber hinaus ist es so, dass man bei diesem Bild, welches ungefragt verwendet wurde, dieses auch noch dazu nutzte, um damit eigene Inhalte zu bewerben. Der Link ging nämlich nicht etwa auf die Webseite der Bloggerin, sondern auf die Website von Wohnidee.

Dieses eine Bild stellt natürlich keinen Einzelfall dar! Es existieren, nicht nur bei Facebook, viele Bilder, bei denen kein Copyright dabei steht.

Der Sache die Krone setzt dann noch der Umstand auf, dass die Bauer Media Group in Deutschland ganz vorne mit dabei war, als es darum ging, ein Leistungsschutzrecht zu fordern.
Schon 2009 heißt es dazu:

In der Hamburger Erklärung fordern führende Verlage eine gesetzliche Grundlage für ein – in der Erklärung selbst nicht wörtlich genanntes – Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zu schaffen. „Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen”, so die Erklärung.

Ein hübscher Absatz in der Erklärung ist auch folgender:

„Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus.“

Im Hinblick darauf ist das Verhalten auf der Facebook-Seite von Wohnidee wirklich unfassbar! Man fordert medial wirksam Dinge, die man also klammheimlich selbst schlichtweg so gar nicht beachtet. Ich will auch in Anbetracht dessen gar nicht darüber mutmaßen, was wäre, wenn man einfach so ein Bild verwendet, bei dem die Rechte Bauer Media gehören. Eine entsprechende Rechtsabteilung dürfte dort ja vorhanden sein.

Bauer Media ist übrigens mit so einem Verhalten, dass sich vor allem auf Facebook zeigt, nicht alleine. Ich empfehle euch, mal ein paar Facebook-Seiten anzuschauen, zum Beispiel von Burda – ebenfalls ein Verlag, der einst das Leistungsschutzrecht gefordert hat.